Radon/ Radioaktivität in Baustoffen

Man hört so viel über Radongas, muss da etwas unternommen werden?

Da laut Statistik als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs eine Radonbelastung innerhalb des Gebäudes verantwortlich ist, wurde die Untersuchung auf Radon bereits im Jahr 2018 in das Bundes-Strahlenschutzgesetz verankert und Pflicht. Arbeitgeber, Vermieter, Planer und Bauträger, etc. sind hiermit bei jeder Form der Änderung an der Gebäudehülle in Zugzwang. Durch unterschiedliche Untersuchungsmethoden wird die Konzentration in der Innenraumluft gemessen und bei Bedarf ein Sanierungskonzept erarbeitet.

Auch in einigen Baumaterialien sind Anteile radioaktiver Strahler enthalten. Z.B. sind diese in Lehmbestandteilen aus bestimmten Ländern, alten Fliesen und Keramiken oder auch Steinen aus Tonerden enthalten. Daher kann es sinnvoll sein, die Baustoffe auf deren Strahlungsintensität zu untersuchen, im besten Fall vor Einbau und zur Nachkontrolle.

Das Sachverständigenbüro Rundum Baubiologisch verfügt über die erforderlichen Kenntnisse Ihnen eine qualitative Aussage zum Ist-Zustand und im Weiteren zu den erforderlichen Folge-Maßnahmen zusammenzustellen. Das erstellte Gutachten kann auch als Wertsteigerung/ Werterhaltnachweis bei Verkaufsverhandlungen oder im Bestand eingesetzt werden.

Wichtige Bereiche aus dem Thema Radon:

  • Radongas
  • Strahlen Schutz Gesetz
  • Lungenkrebs
  • Raumluft
  • Sanierung und Neubau
  • Arbeitsplatz
  • Abdichtungsmassnahmen
  • Änderung an der Gebäudehülle
  • Sanierungskonzept
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Impressionen aus dem Bereich Radon